Drohnen & Flugmodelle

Die Schweiz hat per 1. Januar 2023 die EU-Drohnenregulierung übernommen.

In der offenen Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne Bewilligungen des BAZL geflogen werden. Die offene Kategorie teilt sich in drei Unterkategorien: A1, A2, A3. Die überwiegende Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. Der Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes ist von dieser Neuregelung ausgenommen

Weiterführende Informationen:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open.html

Darf ich meine Drohne in der Nähe des Flugplatz Winterthur LSPH ohne weiteres fliegen lassen?

Nein. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 250 g ist verboten.
Ausnahmebewilligungen können Sie hier erhalten.

Was passiert, wenn ein Flugzeug auf eine Drohne trifft?

Schauen Sie selber: 

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