Drohnen & Flugmodelle
Die Schweiz hat per 1. Januar 2023 die EU-Drohnenregulierung übernommen.
In der offenen Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne Bewilligungen des BAZL geflogen werden. Die offene Kategorie teilt sich in drei Unterkategorien: A1, A2, A3. Die überwiegende Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. Der Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes ist von dieser Neuregelung ausgenommen
Weiterführende Informationen:
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open.html
Darf ich meine Drohne in der Nähe des Flugplatz Winterthur LSPH ohne weiteres fliegen lassen?
Nein. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 250 g ist verboten.
Ausnahmebewilligungen können Sie hier erhalten.
Was passiert, wenn ein Flugzeug auf eine Drohne trifft?
Schauen Sie selber:
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